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Anlagen zur Begrenzung von Kohlenwasserstoffen mit Anteilen an Biodiesel und Ethanol (ABKW-Abscheider)

Anlagen zur Begrenzung von Kohlenwasserstoffen in mineralölhaltigen Abwässern mit Anteilen an Biodiesel, Bioheizöl und Ethanol

Infolge der Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 16.10.2014 werden für Produkte, wenn sie die CE-Kennzeichnung auf Grundlage der EU-Bauproduktenverordnung tragen, keine allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen mehr erteilt. Dies trifft auch für Abscheideranlagen für mineralische Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1.
Nicht in den Anwendungsbereich der harmonisierten Norm DIN EN 858-1 fallen Leichtflüssigkeiten mit Anteilen an Biodiesel und / oder Ethanol (z. B. E10). Diese Kraftstoffe werden u.a. an Tankstellen umgeschlagen. Die nationalen Ergänzungsnormen DIN 1999-100 / -101 haben diese Lücke geschlossen. Diese Normen enthalten Produktanforderungen und Anwendungsbestimmungen, damit diese auch für ethanolhaltige Kraftstoffe und Biodiesel geeignet sind. Da durch diese Kraftstoffe formal ein anderer Anwendungsbereich entstanden ist, können jetzt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen mit der Bezeichnung „Anlagen zur Begrenzung von Kohlenwasserstoffen mit Anteilen an Biodiesel, Bioheizöl und Ethanol“ erteilt werden. Die Regelungen sind gegenüber der harmonisierten Norm umfassender und schließen Anforderungen der DIN 1999er-Reihe mit ein. Neu ist, dass es sich nicht nur um allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ), sondern auch um eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) handelt.

Es werden zwei Leistungsstufen unterschieden:

  • System B: Anlagen, die bei der Prüfung der Abscheideeinrichtung in Anlehnung an die DIN EN 858-1 einen Restanteil von Kohlenwasserstoffen ≤ 100,0 mg/l erreicht haben.
  • System A: Anlagen mit Koaleszenzeinrichtung, die bei der Prüfung der Abscheideeinrichtung in Anlehnung an die DIN EN 858-1 einen Restanteil von Kohlenwasserstoffen ≤ 5,0 mg/l im Ablauf erreicht haben.

Bemessung und Größenfestlegung der Nenngröße:
Zur Ermittlung der erforderlichen Nenngröße der Abscheideeinrichtung ist der maximale Abwasseranfall (Volumenstrom) der anfallenden Flüssigkeiten gemäß DIN EN 858-2 und der DIN 1999-100 + 101 zu berücksichtigen.

Einsatzbereiche:

  • Abwasserbehandlung von Niederschlagswasser von befestigten Flächen die mineralölverunreinigt sind und auf denen mineralische Leichtflüssigkeiten mit Anteilen von Biodiesel bis 100 % und / oder Ethanol bis 10 % eingesetzt und verwendet werden. Die ABKW-Abscheider dienen auch zur Absicherung der Anlagen und Flächen sowie zur Rückhaltung dieser Flüssigkeiten.
  • Vorbehandlung von mineralischen Leichtflüssigkeiten aus Abwässern, die einer nachfolgend weitergehenden Behandlung zur Begrenzung von Kohlenwasserstoffen unterzogen werden.

Behandlung von mineralölhaltigem Abwasser im Sinne des Anhangs 49 der AbwV

  • aus der maschinellen Fahrzeugreinigung (Teilstrombehandlung mit Ausschleusung vor der Kreislaufwasserbehandlungsanlage und nachfolgender Einleitung)
  • aus der manuellen Fahrzeugreinigung (Fahrzeugoberwäsche, Motor und Unterbodenwäsche, Fahrzeugreinigung in Waschhallen sowie auf SB- oder betrieblichen Waschplätzen)
  • aus der Entwässerung von befestigten Flächen für die Annahme und Lagerung von Unfall- und / oder Altfahrzeugen

Für Eigenkontrolle, Wartung und Überprüfung mit Generalinspektion gilt DIN 1999-100, Abschnitt 12.3 bis 12.8.

Selbsttätige Warneinrichtung:
Nach DIN EN 858 und DIN 1999-100 muss eine Warneinrichrtung immer eingebaut werden, auch wenn die erforderliche Überhöhung einer Abscheideranlage durch die jeweils örtliche Gegebenheit eingehalten werden kann. Dies gilt für Leichtflüssigkeitsabscheider mit CE-Kennzeichen als auch für ABKW-Abscheider mit bauaufsichtlicher Zulassung gleichermaßen. Ausnahmen können durch die örtlichen Behörden erteilt werden. Zusätzlich muss in vielen Fällen eine Hebeanlage als Rückstauschutz dem Abscheider nachgeschaltet werden.

Abscheideranlagen von Mall sind mit dem RAL Gütezeichen 693 ausgezeichnet. Produkte, die mit diesem Gütezeichen versehen sind, bieten Bauherren und Fachplanern eine hervorragende und zuverlässige Entscheidungshilfe und stehen darüber hinaus für einen überdurchschnittlich hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandard. Die Zertifizierung durch RAL ist öffentlich anerkannt und steht vor allem für unabhängige Qualitätssicherung.

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