Nachdem die allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen für Leichtflüssigkeitsabscheider und Fettabscheider ihre Gültigkeit verloren haben, bieten wir im Unternehmensbereich Abscheider folgende Anlagen an:
(Ausgabe 06 - April 2020)
Als Folge des EuGH-Urteils vom 16.10.2014 werden für Produkte, die eine CE-Kennzeichnung auf Grundlage der EU-Bauproduktenverordnung tragen, keine allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen mehr erteilt. Bei den Leichtflüssigkeitsabscheidern bietet Mall deshalb jetzt „Anlagen zur Begrenzung von Kohlenwasserstoffen in mineralölhaltigen Abwässern mit Anteilen an Biodiesel, Bioethanol und Ethanol“, kurz „ABKW-Abscheider“ mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung und allgemeiner Bauartgenehmigung an.
Diese Sonderausgabe enthält alle lieferbaren ABKW-Abscheider mit den dazugehörigen Komponenten. Weitere Unterlagen wie Ausschreibungstexte, Zulassungen etc. sowie Animationen finden Sie unter unserer Rubrik ABKW-Abscheider.
Weiterhin im Programm sind unsere Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung.
(Ausgabe 07 - April 2020)
Abscheideranlagen für Fette zur Trennung von Fetten und Ölen pflanzlichen und tierischen Ursprungs vom Abwasser fallen in den Anwendungsbereich der harmonisierten europäischen Norm DIN EN 1825-1. Sie müssen mit dem CE-Zeichnen gekennzeichnet sein und vom Hersteller ist eine Leistungserklärung im Sinne der Bauproduktenverordnung – Verordnung (EU) Nr. 305/2011 – zur Verfügung zu stellen.
+49 771 8005-0
Mo. - Do. 7:30-17:00 Uhr
Freitags 7:30-15:00 Uhr
info@ mall.info
Informieren Sie sich kostenlos per E-Mail über aktuelle Entwicklungen, neue Produkte, Fachtagungen, Messen oder interessante Projekte.
Fordern Sie hier Produktunterlagen für Planer, Behörden, Handwerk und private Bauherren an:
Mall bietet bundesweite Beratung und Service. Finden Sie hier Ihren direkten Ansprechpartner.