Nachdem die allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen für Leichtflüssigkeitsabscheider und Fettabscheider ihre Gültigkeit verloren haben, bieten wir im Unternehmensbereich Abscheider folgende Anlagen an:
(Ausgabe 16 – August 2024)
Seit Mai 2024 dürfen an deutschen Tankstellen reine paraffinische Kraftstoffe wie XTL oder HVO verkauft werden, außerdem wurde die Kraftstoffsorte B10 neu eingeführt. Damit stellt sich nicht nur für Betreiber von Mall-Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten und ABKW-Abscheidern die Frage, ob ihre Anlagen auch für die Eigenschaften der neuen Kraftstoffe geeignet sind.
(Ausgabe 11 - Oktober 2023)
Mit der Mall-Bemessungs-Software MBS-Online lassen sich Abscheideranlagen und Auffangeinrichtungen für wassergefährdende Flüssigkeiten bequem online bemessen. Die Software greift für die Bemessung auf die bundesweiten KOSTRA-Daten zurück und stellt sie damit kostenfrei zur Verfügung. Durch die Eingabe der Adresse werden automatisch die lokalen KOSTRA-Daten mit dem seit 1. Januar 2023 gültigen Datensatz der Bemessungsregenspende mit dem Bezugszeitraum 1951 bis 2020 geladen.
(Ausgabe 06 - April 2020)
Als Folge des EuGH-Urteils vom 16.10.2014 werden für Produkte, die eine CE-Kennzeichnung auf Grundlage der EU-Bauproduktenverordnung tragen, keine allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen mehr erteilt. Bei den Leichtflüssigkeitsabscheidern bietet Mall deshalb jetzt „Anlagen zur Begrenzung von Kohlenwasserstoffen in mineralölhaltigen Abwässern mit Anteilen an Biodiesel, Bioethanol und Ethanol“, kurz „ABKW-Abscheider“ mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung und allgemeiner Bauartgenehmigung an.
Diese Sonderausgabe enthält alle lieferbaren ABKW-Abscheider mit den dazugehörigen Komponenten. Weitere Unterlagen wie Ausschreibungstexte, Zulassungen etc. sowie Animationen finden Sie unter unserer Rubrik ABKW-Abscheider.
Weiterhin im Programm sind unsere Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit CE-Kennzeichnung.
(Ausgabe 07 - April 2020)
Abscheideranlagen für Fette zur Trennung von Fetten und Ölen pflanzlichen und tierischen Ursprungs vom Abwasser fallen in den Anwendungsbereich der harmonisierten europäischen Norm DIN EN 1825-1. Sie müssen mit dem CE-Zeichnen gekennzeichnet sein und vom Hersteller ist eine Leistungserklärung im Sinne der Bauproduktenverordnung – Verordnung (EU) Nr. 305/2011 – zur Verfügung zu stellen.
+49 771 8005-0
Mo. - Do. 7:30-17:00 Uhr
Freitags 7:30-15:00 Uhr
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