Zur Schonung der natürlichen Grundwasser-Ressourcen und zur Reduzierung des Energieverbrauchs wird die Nutzung von Wasser immer bedeutender, das nicht aus zentralen Trinkwasserversorgungsanlagen bezogen wird. Hierfür kommen Anwendungen im Bereich der Land- und Viehwirtschaft in Frage, aber auch Eigenversorgungsanlagen als Ergänzung oder Alternative zu einem so genannten Stadtwasseranschluss.
Häufig verfügen Liegenschaften im Bereich der Tier- und Weidewirtschaft über eigene Quellen oder sind in der Lage, das anfallende Niederschlagswasser der Betriebsgebäude durch mechanische Filterung und unterirdische Lagerung in einer sehr guten Qualität vorzuhalten, sodass erhöhte Anforderungen an die hygienischen Parameter beim Bewässern, Versprühen oder Tränken gewährleistet werden können. Die Bewirtschaftung derartiger Nicht-Trinkwasservorräte stellt somit eine wirtschaftlich interessante und ressourcenschonende Alternative zur klassischen Trinkwassernutzung dar.
In Deutschland ist außerdem 2023 eine neu gefasste Trinkwasserverordnung eingeführt worden. Dort werden die relevanten Vorgaben der EU-Richtlinie 2020/2184 umgesetzt. Demnach werden kleine Wasserversorger definiert als Anlagen, die im Durchschnitt weniger als 10 m³ pro Tag bereitstellen oder weniger als 50 Personen versorgen. Diese dezentralen Eigenversorgungsanlagen sind unter bestimmten Randbedingungen auch für die Trinkwasserbereitstellung einsetzbar. Die Genehmigung und Überwachung dieser Anlagen obliegt den regionalen Behörden, deren Auflagen selbstverständlich zu befolgen sind.
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