Für die Entwässerung von Flächen in Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft gelten strenge Vorgaben: Flächen zum Lagern, Abfüllen und Umfüllen (LAU) von wassergefährdenden Flüssigkeiten müssen gemäß Wasserhaushaltsgesetz mit Rückhalteeinrichtungen ausgestattet werden. Wasser, das durch mineralische Leichtflüssigkeiten, Schmierstoffe oder tierische und pflanzliche Fette verunreinigt ist, muss in einer geprüften Abscheideranlage vorbehandelt werden. Anhang 49 der Abwassserverordnung (AbwV) fordert die Kreislaufführung von Waschwasser. Und die seit 2017 geltende Anlagenverordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) regelt die Entwässerung von landwirtschaftlichen Anwesen.
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