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Löschwasser-Rückhaltung

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) regelt den Umgang mit Gefahrstoffen. In § 20 wird der Umgang mit der Rückhaltung von Gefahrstoffen bei Brandereignissen bundesweit geregelt. Löschwasser-Rückhalte-Richtlinien (LöRüRl) sind noch in einigen Bundesländern vorhanden, auch wenn die Musterbauordnung Länder-Regelungen eigentlich seit 2021 nicht mehr vorsieht. Anlagen müssen so geplant, errichtet und betrieben werden, dass die bei Brandereignissen austretenden wassergefährdenden Stoffe zurückgehalten werden. Mall unterbreitet Vorschläge, wie dies unter Beachtung der aktuell geltenden Regelwerke erfolgen kann. Die im Gesetz geforderten, allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt es aktuell noch nicht.

Medien, die austreten können sind Lösch-, Berieselungs- und Kühlwasser sowie die entstehenden Verbrennungsprodukte mit wassergefährdenden Eigenschaften. Da es sich damit um unbekannte flüssige Stoffe handelt, muss nach dem Sorgfaltsprinzip von einer möglichen Gefährdung ausgegangen werden. Für die in Rückhalteeinrichtungen verwendeten Materialien ist der Nachweis ihrer Eignung erforderlich. Hierbei wird auf die allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen unserer Rückhaltesysteme zurückgegriffen, die Mediengruppen und Beständigkeitslisten ausweisen.

Für Löschwasser-Rückhalteanlagen können folgenden Produkte eingesetzt werden:

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