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Lösungen wassergefährdende Flüssigkeiten

Anlagenbezogener Gewässerschutz – Ableitung, Rückhaltung, Trennung und Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten

Mall ist Hersteller von Gewässerschutzsystemen zur Verwendung in Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen (LAU-Anlagen) oder zur Rückhaltung/Trennung (AU-Anlagen), wassergefährdender Flüssigkeiten. Viele Industrie- und Gewerbebetriebe schlagen größere oder kleinere Mengen von wassergefährdenden Flüssigkeiten um. Alle Betriebe, die wassergefährdende Flüssigkeiten einsetzen, selber produzieren oder allgemein viele verschiedene Güter umschlagen, müssen dann eine entsprechende Abfüll- oder Umschlagfläche einrichten. Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe sowie Anlagen zum Verwenden wassergefährdender Stoffe im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und im Bereich öffentlicher Einrichtungen müssen so beschaffen sein und so errichtet, unterhalten, betrieben und stillgelegt werden, dass eine nachteilige Veränderung der Eigenschaften von Gewässern nicht zu befürchten ist (WHG § 62).

In vielen Fällen kann verunreinigtes Abwasser alleine durch Behandlungsanlagen nicht ausreichend gereinigt werden. Mall hat dazu für die verschiedenen Einsatzbereiche unterschiedliche Gewässerschutzsysteme im Programm.

Das Rückhaltevolumen ist ausreichend, wenn die Rückhalteeinrichtung so bemessen ist, dass sie die austretende Menge an wassergefährdender Stoffen vom Entstehen einer Leckage bis zu ihrer Beseitigung aufnimmt.

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) und die entsprechenden Technischen Regeln wassergefährdender Stoffen (TRwS), sind bei der Planung, Ausführung, Einbau und Betrieb zu berücksichtigen.

Unsere Produkte verfügen über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (aBZ) oder allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt). In dieser neuen Bescheidart werden die Planung, Bemessung und Ausführung von Bauarten geregelt. Durch die Zulassung/Bauartgenehmigung entfällt die Eignungsfeststellung durch einen Sachverständigen. Dies bedeutet für den Bauherrn ein wesentlicher Kostenvorteil und vereinfacht das Genehmigungsverfahren.

Davon ausgenommen ist der Lagerbehälter NeutraLag.

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