Unternavigation:

Kombiniertes System zur Regenwassernutzung und –versickerung (Mall GmbH)
Regenwassernutzung und -versickerung mit dem Mall-Regenspeicher Terra

Pressemitteilung (31.05.2011)

VGH-Urteil zeigt Wirkung in Baden-Württemberg
"Niederschlagsgebühr bald flächendeckend"

Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) vom 11. März 2011 könnte der flächendeckenden Einführung der Niederschlagsgebühr neuen Schub geben. Die Richter haben abschließend entschieden, dass für die Ableitung von Niederschlagswasser nicht der so genannte Frischwassermaßstab zu Grunde gelegt werden darf, sondern der Aufwand für die Niederschlagsentwässerung verursachergerecht in Rechnung gestellt werden muss.

Da Niederschlagswasser einen großen Anteil im Verhältnis zum übrigen Abwasser ausmacht und die Gemeindestruktur nie ganz gleichmäßig ist, müssen die Kosten für die Regenentwässerung gemäß Kommunalabgabengesetz in der tatsächlich entstandenen Höhe auf die Verursacher in einer gerechten Art und Weise verteilt werden. Dazu werden die Eigentümer bebauter Grundstücke nach dem Versiegelungsgrad der am Kanal angeschlossenen Flächen veranlagt. Für die Bemessung der Niederschlagsgebühr sieht die Abwassersatzung für Baden-Württemberg folgende Regelung vor:

  • Flächen, die an Zisternen ohne Überlauf in die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen angeschlossen sind, müssen nicht für die Gebührenbemessung herangezogen werden.
  • Für Flächen, die an Zisternen mit Überlauf angeschlossen sind, gilt: Bei Regenwassernutzung ausschließlich zur Gartenbewässerung werden die Flächen um 8 m2 je m3, bei Regenwassernutzung im Haushalt oder Betrieb um 15 m2 je m3 Fassungsvolumen reduziert; die Gebühren reduzieren sich auch hier!

Der in jeder Kommune unterschiedliche Betrag wird von Jahr zu Jahr geprüft und muss angepasst werden, wenn sich die tatsächlichen Kosten ändern. Die Städte und Gemeinden dürfen dabei keinen Gewinn erzielen und müssen für eigene Flächen, z.B. Straßen und öffentliche Gebäude, selbst Gebühren entrichten.

Hausbesitzer können einen Antrag auf Gebührenermäßigung stellen, sobald auf ihrem bebauten Grundstück Regenwasser nachweislich zurückgehalten wird und durch ein Gründach, eine Zisterne, wasserdurchlässig befestigte Flächen oder Versickerungseinrichtungen bewirtschaftet wird. 32 Kommunen in Baden-Württemberg haben die Niederschlagsgebühr bereits in ihrer Satzung verankert, meldete das Statistische Landesamt am 13.09.2010. Das waren gerade 3 % der insgesamt 1.102 Gemeinden. Mittlerweile dürften weit mehr die gesplittete Abwassergebühr eingeführt haben.

 

2.400 Zeichen mit Leerzeichen

 

Belegexemplar erbeten an:

Mall GmbH
Markus Böll
Hüfinger Str. 39-45
78166 Donaueschingen
Deutschland