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Pressemitteilung (17.09.2004)
Leichtflüssigkeitsabscheider: Neue EN 858 und DIN 1999-100
Abscheider im Normen-Wirrwarr
Die neuen Regeln für Leichtflüssigkeitsabscheider stiften Verwirrung bei Planern, Betreibern und Behörden. Seit Oktober 2003 ist das europäische Regelwerk EN 858 mit den Teilen 1 und 2 sowie die nationale Ergänzungsnorm DIN 1999-100 in Kraft. Uneinheitlicher Normierungsumfang führt seither in der Praxis zu Unsicherheit darüber, welche Festlegungen im Zweifelsfall die maßgeblichen sind.
Während es die EN dem Hersteller überlässt, die Normenkonformität seiner Abscheider festzustellen, fordert die DIN den Typ-Check durch eine anerkannte Prüfstelle. Laut EN dürfen Baukörper und Einzelteile aus Kunststoff bestehen. Dagegen verlangt die DIN nicht brennbare Werkstoffe für Containment sowie Zu- und Abläufe. Festlegungen bezüglich Fremdprüfung, Statik, Brandschutz und Beschichtung sind in der EN lückenhaft. Die DIN wird konkreter und schreibt etwa eine leichtflüssigkeitsbeständige Auskleidung für Schlammfänge und Abscheider aus Beton vor.
Wichtig zu wissen ist, dass die alleinige Orientierung an der EN 858 keine hinreichende Genehmigungsgrundlage bietet. Leichtflüssigkeitsabscheider sind nur dann genehmigungsfähig, wenn EN 858 und DIN 1999-100 gemeinsam angewendet, die strengeren Regeln der nationalen Norm also gleichfalls berücksichtigt werden. Um auf der sicheren Seite zu sein und die Gewähr der vollen Funktionsfähigkeit des Abscheiders zu haben, lohnt sich der Einsatz von Qualitätsprodukten erfahrener Hersteller. NEUTRA-Leichtflüssigkeits-abscheider von Mall erfüllen beide Normen. Sie tragen darüber hinaus das Siegel einer anerkannten Prüfstelle.
Belegexemplar erbeten!
Mall GmbH
Markus Böll
Hüfinger Straße. 39-45
78166 Donaueschingen

