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Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft

Neben der öffentlichen Infrastruktur gelten kommunale Vorschriften auch für die Entwässerung bei Gewerbe, Industrie und in der Landwirtschaft. Das auf Verkehrsflächen, insbesondere in den Bereichen zum Lagern, Abfüllen und Umfüllen (LAU), anfallende Niederschlagswasser ist nach dem Wasserhaushaltsgesetz zurückzuhalten bzw. zu behandeln. Die Anlagenverordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen „AwSV“, die seit August 2017 gilt, regelt die Entwässerung von landwirtschaftlichen Anwesen.
Industriebetriebe können durch die Nutzung von Regenwasser für Betriebsprozesse, Toilettenspülungen oder Kühlzwecke, aber auch durch die Speicherung von Abwärme oder Kälte in Pufferspeichern Ressourcen schonen und Geld sparen.

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